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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Die Abstellbedingungen gelten für alle Personen, die sich innerhalb des Stellplatzes oder im Bereich der Ein- und Ausfahrten aufhalten. Für die Benützung eines Stellplatzes ist eine Gebühr zu entrichten, deren Höhe sich aus der Gebührentafel ergibt. Mit Entrichten der Stellplatzgebühr unterwirft sich der Benützer dieser Geschäftsbedingungen.

 

2. Aptis GmbH stellt lediglich die Fläche zum Abstellen von Fahrzeugen zur Verfügung ohne Übernahme einer Obhutspflicht. Die Haftung von Schäden an Fahrzeugen und Diebstählen sind ausgeschlossen. Den Parkplatzbetreiber trifft keinerlei Verpflichtung zur Beaufsichtigung, Überwachung oder Verwahrung des Fahrzeuges oder des Fahrzeuginhaltes. Insbesondere findet die Gastwirtehaftung gemäß §§ 970 ff ABGB keine Anwendung.

 

3. Für Schäden durch Dritte wird nicht gehaftet.

 

4. Die für das Abstellen von Fahrzeugen vorgesehenen Standflächen sind einzuhalten. Das abgestellte Fahrzeug ist ordnungsgemäß zu sichern und abzusperren. Ein Wegrollen des Fahrzeugs ist durch Anziehen der Handbremse und Einlegen eines entsprechenden Ganges zu verhindern.

 

5. Es gelten die Bestimmungen der Österreichischen Straßenverkehrsordnung.

 

6. Der Parkplatzbenützer nimmt zur Kenntnis dass dem Parkplatzbetreiber ein Zurückbehalterecht am abgestellten Fahrzeug für fällige Forderungen aus der Parkplatzbenützung und sonstiger Leistungen zusteht.

 

7. Bei abgestellten Fahrzeugen ohne gültigen Parkschein erfolgt eine Vertragsstrafe in Höhe von 30.- EUR

    Bei Nichtbezahlung erfolgt Besitzstörungsklage.

 

8. Der Parkplatzbetreiber kann auf Kosten und Gefahr des Fahrzeugabstellers das Fahrzeug aus der Parkplatzeinrichtung entfernen und verwahren lassen, wenn

  1. das eingestellte Fahrzeug den Betrieb der Parkeinrichtung gefährdet

  2. Das Fahrzeug behördlich nicht zugelassen ist

  3. Das Fahrzeug verkehrswidrig, behindernd oder auf für andere Fahrzeuge reservierten Parkplätzen geparkt wird

  4. Behinderung für Schneeräumung

 

8. Gerichtsstand für diese Parkplätze ist das Bezirksgericht St.Johann im Pongau

 

9. Das Befahren der gesamten Parkplatzanlage ist nur mit Pkw unter 3,5 t gestattet.

 

10. Das Abstellen von Wohnmobilen, Anhängern, LKW sowie Fahrzeugen über 3,5t ist nicht gestattet.

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  1. DATENSCHUTZ: Im Zuge der Geschäftsbeziehung werden personenbezogene Daten des

    Kunden erfasst und verarbeitet sowie der Parkplatz und die sich aufhaltenden Personen mittels Videosystemen überwacht. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzmitteilung auf unserer Website. St.Johann, Dec 2020.

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